Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Beziehungen zwischen Personen oder auch Vertrags- oder Handelspartner. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht und Strafrecht regelt das Zivilrecht die Beziehungen der Bürger untereinander.
Das BGB bildet die Grundlage des allgemeinen Zivilrechts in Deutschland.
Typische Bereiche des Zivilrechts umfassen:
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Personenrecht,
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Schuldrecht,
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Sachenrecht,
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Familienrecht,
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Erbrecht,
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Wirtschaftsprivatrecht,
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Arbeitsrecht,
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Handelsrecht,
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Mietrecht und
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Vertragsrecht
Die Rechtsprechung ist in Zivilrecht und Strafrecht unterteilt.
Es ist häufig der Fall, dass eine Person, die strafrechtlich verurteilt wurde, auch noch vor einem Zivilgericht zur Rechenschaft gezogen werden kann.
In Streitfällen geht es oft um die Frage, wer von wem etwas will und aus welchem Rechtsgrund. Dr. Reuss + Partner bietet beratende und vertretende Tätigkeiten im Bereich des Zivilrechts an.
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Unsere Unterstützung umfasst unter anderem die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen aus Kauf-, Werk-, und Darlehensverträgen sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Gerne steht das Team von Dr. Reuss + Partner auch Ihnen zur Seite. Erreichen Sie uns telefonisch zu unseren Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin jederzeit über unser Kontaktformular.