Notariat
Bei Übertragungen wie dem Kauf, Verkauf, der Schenkung oder der Einbringung von Grundstücken oder anderen Immobilien (Wohnungen, Garagen, Erbbaurechte) handelt es sich häufig um bedeutende Vermögenswerte. Daher schreibt der Gesetzgeber zum Schutz der beteiligten Vertragsparteien die notarielle Beurkundung vor.
Als Ihr Notar fungieren wir als unparteiischer Gestalter des Vertrags und entwerfen den Veräußerungsvertrag in Absprache mit den Vertragsparteien. Somit wird eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung.
Wir begleiten Sie ebenfalls in allen weiteren notariellen Angelegenheiten. Hierzu gehören:
- Eheverträge
- Vermögensvorsorge und Nachlassplanung
- Gründung und Umstrukturierungen von Unternehmen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Wir haben uns darauf spezialisiert und sind personell darauf ausgerichtet, umfangreiche und komplexe Vertragsdokumente vorzubereiten, zu beurkunden und deren Vollzug sowie Abwicklung zu gewährleisten.
Unsere Berufspraxis ist stets darauf ausgerichtet, eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen aller beteiligten Parteien in angemessener und ausgewogener Weise gerecht wird.
Aus diesem Grund dürfen wir in einer Angelegenheit nicht tätig werden, wenn wir selbst oder ein Mitglied unserer Kanzlei zuvor einen der Beteiligten rechtlich beraten oder vertreten hat.
Unsere Kanzlei und das Team zeichnen sich durch Schnelligkeit und Präzision aus.
Die langjährige Erfahrung als Anwälte stärkt die Kompetenz unserer Notare Carsten Wriedt, Jörg Rohgalf und Sönke Voßeler. Sie stehen Ihnen bei jeder notariellen Angelegenheit kompetent zur Seite.